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Menschen mit psychischen Erkrankungen unterstützen

Neue Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landkreis Trier-Saarburg, dem Caritasverband und den Barmherzigen Brüder Trier geschlossen

Kooperationsvereinbarung Psychiatrie

Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen zu helfen und ihnen Teilhabe zu ermöglichen - mit dieser Zielsetzung arbeitet der Kreis Trier-Saarburg bereits seit den 90er Jahren mit dem Caritasverband Trier e.V. und der Barmherzigen Brüder Trier gGmbH zusammen. Nun wurde ein neuer Kooperationsvertrag unterschrieben, der die jüngsten landesweiten Gesetzesänderungen und die Veränderungen in der Versorgungslandschaft aufgreift und an die aktuellen Anforderungen einer modernen wohnortnahen gemeindepsychiatrischen Versorgung angepasst ist.

"Mit den Barmherzigen Brüdern Schönfelderhof und dem Caritasverband Trier haben wir seit Jahrzehnten verlässliche Partner an der Seite, die Menschen mit psychischen Erkrankungen möglichst wohnortnah und mit dem nötigen Fachwissen betreuen. Gesellschaftliche Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger ist unser Ziel. Dazu stärken wir mit diesem neuen Kooperationsvertrag niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsstrukturen", sagte Landrat Stefan Metzdorf bei der Unterzeichnung. Die neuen gesetzlichen Anforderungen, die insbesondere auf die fachlichen Anforderungen der Einrichtungen ausgelegt sind, könne man mit beiden Partnern vollumfänglich umsetzen, so Metzdorf.

Beide Kooperationspartner führen Betreuungszentren, in denen sie wohnortnah ambulante und teilstationäre Hilfen, besondere Wohnformen sowie Kontakt und Beratung anbieten, die allen Hilfesuchenden offenstehen. Dazu gehören das Robert-Walser-Haus des Caritasverbandes Trier e.V. in Saarburg und die Beratungszentren der Barmherzigen Brüder Schönfelderhof in Hermeskeil und Schweich. Der Kreis unterstützt die beiden Partner anteilig mit Personalkostenzuschüssen für den Betrieb der Beratungszentren. In diesem Jahr sind rund 75.000 Euro hierfür im Haushalt eingeplant. Mit dem Abschluss der neuen Kooperationsvereinbarung hat sich auch die finanzielle Förderung seitens des Kreises erhöht.

"Wir sind froh, dass die gemeinsame Verantwortung für eine gute Versorgung für Menschen mit einer psychiatrischen Beeinträchtigung im Land-kreis Trier-Saarburg auch für die Zukunft fortgeschrieben wird. Somit ist auch weiterhin gewähr-leistet, dass Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, die Hilfen und Teilhabeleistungen erhalten können, die sie benötigen", so Rainer Klippel, Direktor Teilhabe der Barmherzigen Brüder Schönfelderhof.

"Die gute und bewährte Zusammenarbeit hat die Grundlage dafür geschaffen, dass sich die Akzeptanz der Hilfeangebote im ländlichen Raum deutlich erhöht hat. Unser Robert-Walser-Haus in Saarburg konnte sich als verlässlicher Kooperationspartner etablieren, der psychisch erkrankten Menschen Hilfen innerhalb eines Netzwerkes erschließt und darüber hinaus durch seine Versorgungsverpflichtung Verantwortung für die sozialräumlich orientierte und individuelle Hilfe nach Maß übernimmt", sagte Dr. Bernd Kettern, Caritasdirektor.

Mit dem 1995 in Kraft getretenem Landesgesetz für psychisch kranke Personen wurden erstmals Vor-gaben für die Entwicklung der Gemeindepsychiatrie gemacht und Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch erkrankte Menschen im Land Rhein-land-Pfalz geregelt. Das Land übertrug die Verantwortung für die Planung und Koordination der psychiatrischen Hilfen auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Der Kreis hat dieser Aufgabe stets eine hohe Bedeutung beigemessen. Es wurde eine Koordinierungsstelle eingerichtet und un-ter anderem der gemeinsame Psychiatriebeirat des Kreises und der Stadt Trier vom Kreistag berufen. Dieser berät beide Kommunen seitdem in Fragen der Planung und Koordination der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung.

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