Finanzielle Hilfen
Viele Betroffene haben ihr Hab und Gut verloren und leiden bis heute unter den finanziellen Belastungen.
Hier finden Sie eine Übersicht über unsere finanziellen Hilfsangebote:
Viele Betroffene haben ihr Hab und Gut verloren und leiden bis heute unter den finanziellen Belastungen.
Hier finden Sie eine Übersicht über unsere finanziellen Hilfsangebote:
Ist Ihr privater Hausrat durch die Flutkatastrophe (teilweise) zerstört worden?
Sollten Versicherungsleistungen und staatliche Hilfen nicht ausreichen, um Flutschäden an Ihrem privaten Hausrat vollständig zu beheben, kann der Caritasverband Trier e.V. finanzielle Hilfen für Sie ermöglichen.
Um einen Antrag bei uns zu stellen, kontaktieren Sie uns gerne - wir sind für Sie da!
Die zuständigen SozialarbeiterInnen beraten Sie gerne und werden gemeinsam mit Ihnen bei einem persönlichen Termin den Antrag aufnehmen.
Weitere Informationen zur Antragsstellung bei der Investitions- und Strukturbank des Landes Rheinland-Pfalz (ISB) finden Sie unter: https://isb.rlp.de/aufbauhilfe-rlp-2021-hausrat.html
Sind Ihnen durch die Flutkatastrophe Zusatz- oder Mehrkosten entstanden, die nicht zum Hausrat und nicht zum Wiederaufbau gehören?
Die Flutkatastrophe hat viele Schäden und Kosten verursacht, die weder zu Hausrat noch zum Wiederaufbau des Gebäudes gehören und somit nicht vom bestehenden Hilfesystem gefördert werden. Um Ihrer individuellen Situation Rechnung zu tragen, prüfen wir ob Sie im Rahmen der Härtefallbeihilfe von uns unterstützt werden können.
Um einen Antrag bei uns zu stellen, kontaktieren Sie uns gerne - wir sind für Sie da!
Die zuständigen SozialarbeiterInnen beraten Sie gerne und werden gemeinsam mit Ihnen bei einem persönlichen Termin den Antrag aufnehmen.
Ist ihr privater Wohnraum durch die Flutkatastrophe (teilweise) zerstört worden?
Sollten Versicherungsleistungen und staatliche Hilfen nicht ausreichen, um Flutschäden an Ihrem Wohngebäude vollständig zu beheben, kann der Caritasverband Trier finanzielle Hilfen für Sie ermöglichen. Diese sind abhängig von Ihrem Einkommen, Ihren Vermögenswerten und Ihrer Lebenssituation. Möglich sind Förderungen bis zur Höhe ihres Eigenanteils (d.h. 20 Prozent Ihres von der Landesbank bescheinigten Gesamtschadens).
Um einen Antrag bei uns zu stellen, kontaktieren Sie uns gerne - wir sind für Sie da!
Die zuständigen SozialarbeiterInnen beraten Sie gerne und werden gemeinsam mit Ihnen bei einem persönlichen Termin den Antrag aufnehmen.
Weitere Informationen zur Antragsstellung bei der Investitions- und Strukturbank des Landes Rheinland-Pfalz (ISB) finden Sie unter: https://isb.rlp.de/aufbauhilfe-rlp-2021-fuer-private-vereine-stiftungen-religionsgemeinschaften-sowie-andere-einrichtungen.html
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr